Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Teilflächen eines Grundstücks verkauft, getauscht oder abgetrennt werden sollen.

Für die Teilung eines bebauten Grundstücks ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Somit wird sichergestellt, dass durch die Teilung keine dem Bauordnungsrecht zuwiderlaufenden Verhältnisse geschaffen werden. Gerne beraten wir Sie bei der Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen insbesondere in Bezug auf die zu beachtenden Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren und die Vorbereitung von evtl. notwendigen Baulasteinträgen werden von uns übernommen.
Das Ergebnis der Vermessung wird den Eigentümern, den beteiligten Grundstücksnachbarn und einem eventuell bereits bekannten Erwerber im Grenztermin in der Örtlichkeit angezeigt und in der Grenzniederschrift beurkundet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen und in der sogenannten Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters dokumentiert. Auf Grund dieser Mitteilung kann dann letztendlich eine Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgen.
Gebühren für eine Teilungsvermessung in Nordrhein-Westfalen
Die Kosten für eine Teilungsvermessung in NRW richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) sowie dem zugehörigen Kostentarif (VermWertKostT). Diese Regelungen gelten landesweit einheitlich für alle Katasterbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen.
Berechnungsgrundlagen der Gebühren
Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Grundaufwandspauschale
Für allgemeine Aufwendungen – 380 € - Basisgebühr für die Grenzniederschrift
Für die Dokumentation der neuen Grenzen – 500 € - Gebühr für neu gebildete Flurstücke
Abhängig von der Fläche und dem Bodenrichtwert.
Das jeweils größte neu gebildete Flurstück je Altflurstück ist gebührenfrei.
Beispiel: Für ein neu gebildetes Flurstück von über 100 m² bis 500 m² fällt eine Gebühr von 1.530 € × Wertfaktor an.
Einflussfaktoren auf die Gebührenhöhe
Die Gebührenhöhe variiert je nach Einzelfall und wird durch folgende Faktoren bestimmt:
- Anzahl und Größe der neuen Flurstücke
- Bodenrichtwert des Grundstücks
- Eventuelle zurückgestellte Abmarkungen
Beispielhafte Kosten
Bei einem Grundstück mit folgenden Parametern:
- Gesamtfläche: 1.000 m²
- Aufteilung in zwei Flurstücke à 500 m²
- Bodenrichtwert: 490 €/m²
ergeben sich beispielhafte Kosten in Höhe von etwa 3.328 € zzgl. MwSt.
Weitere Kosten im Rahmen der Teilungsvermessung
Im Rahmen einer Teilungsvermessung fallen zu den Vermessungskosten weitere Gebühren an, auf die wir Sie vorsorglich hinweisen möchten:
- Das zuständige Katasteramt erhebt eine Übernahmegebühr für die Eintragung der neuen Flurstücke in das Liegenschaftskataster. Diese Gebühr wird direkt vom Amt in Rechnung gestellt.
Bei bebauten Grundstücken ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich.
- Der dafür notwendige amtliche Lageplan zur Teilung wird nach den Vorgaben der VermWertKostO NRW abgerechnet.
- Für die Erteilung der Teilungsgenehmigung erhebt das Bauamt eine Verwaltungsgebühr.
- Darüber hinaus kann es im Zuge der Teilungsgenehmigung erforderlich sein, Baulasten einzutragen (z. B. zur Sicherung von Zufahrten oder Abstandsflächen).
In diesem Fall fallen zusätzliche Kosten für einen amtlichen Lageplan zur Baulasteintragung an.
Auch für die Eintragung der Baulast selbst wird durch das Bauamt eine separate Gebühr erhoben.
Hinweis zur individuellen Berechnung
Für eine Kostenvorabschätzung benötigen wir die Lagebezeichnung, sowie die geplante Größe des neuen Flurstücks. Gerne berechnen wir die voraussichtlichen Gebühren auf dieser Basis.
Bei Fragen oder für ein konkretes Angebot sprechen Sie uns jederzeit an.