Katastervermessungen

Bei der hoheitlichen Katastervermessung werden Grundstückgrenzen festgelegt und gesichert, Gebäude eingemessen oder neue Flurstücke gebildet. Die Katastervermessung ist gesetzlich geregelt. Hoheitliche Vermessungen (Liegenschaftsvermessung) gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen.

  • Amtliche Grenzanzeige
  • Amtlicher Lageplan
  • Bescheinigung (Grenz- und Entfernungsbescheinigung)
  • Gebäudeeinmessung
  • Grenzvermessung
  • Straßenschlussvermessung
  • Teilungsvermessung
  • Umlegung

Kontakt

Vermessungsbüro Franken & Kollegen
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Metzgerstr. 10
52070 Aachen
Telefon: 0241 - 943267-0   Fax: 0241 - 404 672

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